20180605

5. Juni 2018

Hinweisbekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg, („Bieterin“) hat am 28. Mai 2018 die Angebotsunterlage für ihr Freiwilliges Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, („Zielgesellschaft“) zum Erwerb von bis 6.250.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) („Biofrontera-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,00 sowie Übertragung eines Optionsscheines je Aktie der Zielgesellschaft veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter


abrufbar.

Der Vorstand der Zielgesellschaft hat der Bieterin am 04.Juni 2018 hierzu folgendes mitgeteilt:

„Die Biofrontera AG hat heute auch im Zusammenhang mit dem Angebot eine Hauptversammlung einberufen. In der Anlage überreichen wir Ihnen einen Belegausdruck der Einberufung der Hauptversammlung für den 11.07.2018. Unter Tagesordnungspunkt 6 ist folgender Tagesordnungspunkt enthalten:

„6. Erörterung (i) des am 28. Mai 2018 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots der Deutsche. Balaton Biotech AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland (AG Frankfurt am Main, HRB 111190),an die Aktionäre der Biofrontera AG zum Erwerb von bis zu 6.250.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 1,00 sowie der Übertragung eines Optionsscheins nach Maßgabe der Angebotsunterlage vom 25. Mai 2018 je Aktie der Biofrontera AG und (ii) der hierzu gem. § 17 WpÜG erstatteten Stellungnahme der Verwaltung“

Im Einberufungstext am Anfang der Einberufung wird ausdrücklich wie folgt darauf hingewiesen, dass es sich um eine Hauptversammlung auch im Sinne des § 16 Absatz 3 WpÜG handelt:

„Die ordentliche Hauptversammlung am 11. Juli 2018 gilt zugleich als Hauptversammlung im Sinne des § 16 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).“

Die Annahmefrist Ihres Angebots endet damit nunmehr am 06.08.2018.“

Durch die von der Zielgesellschaft auch im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot einberufene Hauptversammlung verlängert sich gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 WpÜG die Annahmefrist auf 10 Wochen ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist endet daher nunmehr am 06. August 2018, 24 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Heidelberg, 05. Juni

Deutsche Balaton Biotech AG

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