20180709

9. Juli 2018

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg, („Bieterin“) hat am 28. Mai 2018 die Angebotsunterlage für ihr Freiwilliges Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, („Zielgesellschaft“) zum Erwerb von bis 6.250.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) („Biofrontera-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,00 sowie Übertragung eines Optionsscheines je Aktie der Zielgesellschaft veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter


abrufbar. Die Frist für die Annahme des Erwerbsangebotes hat sich durch die Einberufung einer Hauptversammlung der Zielgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot nach § 16 Abs. 3 WpÜG verlängert. Die Frist für die Annahme des Erwerbsangebotes endet nunmehr am 6. August 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Bis zum 09. Juli 2018, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“) wurde das Erwerbsangebot für insgesamt 61.254 (in Worten: einundsechzigtausend zweihundertvierundfünfzig) Biofrontera-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 0,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen hielten zum Meldestichtag folgende Biofrontera-Aktien:
  • Deutsche Balaton Biotech AG: 6.609 Biofrontera-Aktien, entspricht 0,01 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
  • Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: 4.135.139 Biofrontera-Aktien, entspricht 9,29 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft sowie 26.097 American Depositary Shares, entspricht 0,12 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft; 
  • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft: 2.900.634 Biofrontera-Aktien, entspricht 6,52 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
  • ABC Beteiligungen AG: 1.000 Biofrontera-Aktien, entspricht 0,0022 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen halten damit zusammen insgesamt 7.043.382 Biofrontera Aktien sowie 26.097 American Depositary Shares. Dies entspricht einem Anteil von rund 15,94 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen American Depositary Shares werden der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Biotech AG unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Gesamtzahl der Biofrontera-Aktien, für die das Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an Biofrontera-Aktien, die von der Bieterin und den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen am Meldestichtag bereits unmittelbar gehalten werden, beläuft sich folglich auf 7.104.636 Biofrontera-Aktien und entspricht zusammen mit den 26.097 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen American Depositary Shares somit einem Anteil von rund 16,08 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Über den vorstehend genannten Aktienbesitz hinaus hält weder die Bieterin noch eine der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien der Zielgesellschaft und es sind diesen auch keine weiteren Stimmrechte aus Biofrontera-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Instrumente im Sinne der §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz werden weder von der Bieterin noch von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen gehalten.
   
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.deutschebalatonbiotech.de/erwerbsangebot-biofrontera
im Internet am: 09. Juli 2018

Heidelberg, den 09. Juli 2018

Deutsche Balaton Biotech AG


Share by: