20180806

6. August 2018

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Deutsche Balaton Biotech AG, mit Sitz in Frankfurt am Main, geschäftsansässig in Heidelberg, („Bieterin“) hat am 28. Mai 2018 die Angebotsunterlage für ihr Freiwilliges Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) an die Aktionäre der Biofrontera AG, Leverkusen, („Zielgesellschaft“) zum Erwerb von bis 6.250.000 auf den Namen lautenden Stückaktien der Biofrontera AG (ISIN DE0006046113 / WKN 604611) („Biofrontera-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,00 sowie Übertragung eines Optionsscheines veröffentlicht. Mit Änderung des Erwerbsangebots vom 20. Juli 2018 änderte die Bieterin das Erwerbsangebot dahingehend, dass der das Erwerbsangebot annehmende Aktionär der Zielgesellschaft nach seiner Wahl entweder eine Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,00 sowie die Übertragung eines Optionsscheines oder eine Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 6,00 Euro je Aktie der Zielgesellschaft erhält. Die Angebotsunterlage und die Änderung der Angebotsunterlage sind im Internet unter

https://www.deutschebalatonbiotech.de/erwerbsangebot-biofrontera

abrufbar. Die Frist für die Annahme des Erwerbsangebotes hat sich durch die Einberufung einer Hauptversammlung der Zielgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot nach § 16 Abs. 3 WpÜG verlängert. Die Frist für die Annahme des Erwerbsangebotes endet nunmehr am 6. August 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Änderung des Angebots verlängert die Annahmefrist nicht. Das vorbezeichnete Ende der Annahmefrist bleibt vielmehr unverändert.

Bis zum 6. August 2018, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“) wurde das Erwerbsangebot für insgesamt 752.927 (in Worten: siebenhundertzweiundfünfzigtausend neunhundertsiebenundzwanzig) Biofrontera-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 1,69% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen hielten zum Meldestichtag folgende Biofrontera-Aktien:
  • Deutsche Balaton Biotech AG: 6.609 Biofrontera-Aktien, entspricht 0,01 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
  • Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: 4.190.333 Biofrontera-Aktien, entspricht 9,41 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft sowie 2.995 American Depositary Shares, entspricht 0,01 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
  • DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft: 2.900.634 Biofrontera-Aktien, entspricht 6,51 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
  • ABC Beteiligungen AG: 1.000 Biofrontera-Aktien, entspricht 0,0022 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft;
Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen halten damit zusammen insgesamt 7.098.576 Biofrontera Aktien sowie 2.995 American Depositary Shares. Dies entspricht einem Anteil von rund 15,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen American Depositary Shares werden der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Deutsche Balaton Biotech AG unmittelbar gehaltenen Biofrontera-Aktien werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, und Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.

Die Gesamtzahl der Biofrontera-Aktien, für die das Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an Biofrontera-Aktien, die von der Bieterin und den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen am Meldestichtag bereits unmittelbar gehalten werden, beläuft sich folglich auf 7.851.503 Biofrontera-Aktien und entspricht zusammen mit den 2.995 von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehaltenen American Depositary Shares somit einem Anteil von rund 17,64 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Über den vorstehend genannten Aktienbesitz hinaus hält weder die Bieterin noch eine der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien der Zielgesellschaft und es sind diesen auch keine weiteren Stimmrechte aus Biofrontera-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Instrumente im Sinne der §§ 38, 39 Wertpapierhandelsgesetz werden weder von der Bieterin noch von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen gehalten.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.deutschebalatonbiotech.de/erwerbsangebot-biofrontera
im Internet am: 6. August 2018

Heidelberg, den 6. August 2018

Deutsche Balaton Biotech AG



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